Die Künstliche Intelligenz als Testamentsberater?

3. September 2026

Spart die KI den Gang zur Rechtsanwältin?

KI – Sprachmodelle sind immer weiter auf dem Vormarsch. Schon längst wird die KI genutzt, um den Alltag zu erleichtern: Schreiben werden vorformuliert, Bilder generiert und sogar Vorschläge für den Speiseplan oder die Urlaubsreise erstellt. Da kann doch der Gedanke aufkommen, dass ein solches Sprachmodell auch bei der Erstellung des eigenen Testaments helfen kann.


Der Praxistest


Ich schildere einer der gängigen KI - Angebote einen alltäglichen Beratungsfall:

„Bitte erstelle mein Testament: Ich möchte, dass mein Ehemann, falls er mich überlebt, abgesichert ist. Nach unserem Tode soll meine Tochter T meine Immobilie bekommen. Mein Sohn S soll den Rest erben.“

Folgendes Ergebnis habe ich erhalten:

„Testament

Ich, [Dein Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [deine Adresse], erkläre hiermit meinen letzten Willen:

  1. Falls mein Ehemann, [Name des Ehemanns], mich überlebt, soll er im Falle meines Todes finanziell und rechtlich abgesichert sein. Dies umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um seine Versorgung sicherzustellen.
  2. Nach dem Tod meines Ehemanns soll meine Tochter T. meine Immobilie erben.
  3. Mein Sohn S. soll den Rest meines Vermögens, also alles, was nach der Erbfolge für die Immobilie übrig bleibt, erhalten.

Dieses Testament wurde von mir eigenhändig geschrieben und unterschrieben am [Datum].

[Deine Unterschrift]“

Auf den ersten Blick ein solides und wohlklingendes Ergebnis würde man meinen. Die juristische Prüfung ergibt aber schnell, dass ein solches Testament im Erbfall zu erheblichen Problemen führen würde.


Einsetzung des Ehemannes


Die KI hat den Wunsch, den Ehemann abzusichern, fast wörtlich übernommen. Der Ehemann soll „finanziell und rechtlich abgesichert“ sein. Was soll das bedeuten? Der mögliche Interpretationsspielraum ist riesig. Soll er Alleinerbe sein? Das widerspräche der nachfolgenden Einsetzung der Kinder. Denkbar wäre also eine Vor- und Nacherbfolge, bei der der Ehemann erheblichen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen würde. Oder ist damit etwa nur ein Vermächtnis gemeint? Was sind alle „notwendigen Maßnahmen, um seine Versorgung sicherzustellen“? Soll etwa nur ein Unterhalt gezahlt werden? Oder reicht die Auszahlung des ihm zustehenden Pflichtteils? Fragen über Fragen – eine klare Regelung sieht anders aus.


Einsetzung der Kinder


Doch was ist mit der Einsetzung der Kinder? Auch hier ist die juristische Umsetzung der Wünsche leider gescheitert. Zunächst ist eine gegenständlich beschränkte Erbeinsetzung –die Tochter erbt nur das Haus – nicht möglich. Der Nachlass fällt stets insgesamt der Erbengemeinschaft zu (Juristen nennen das „Universalsukzession“). Soll das Vermögen nun auf einzelne Personen verteilt werden, so kann mit Vermächtnissen gearbeitet werden. Ein Vermächtnis ist ein Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen die Erbengemeinschaft auf Übertragung des vermachten Gegenstandes. Die Tochter hätte vorliegend also als Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden können. Eine andere Überlegung wäre, die Tochter als Alleinerbin einzusetzen, um die andernfalls notwendigen Kosten der notariellen Vermächtniserfüllung zu sparen. Die hierfür erforderliche Abwägung mit dem Testamentsersteller nimmt die KI nicht vor.


Rechtliche Nebenwirkungen


Auch die rechtlichen Auswirkungen der gewollten Regelungen überprüft die KI nicht. Wie hoch ist denn eigentlich das restliche Vermögen, welches dem Sohn zustehen soll? Wenn das Hauptvermögen in der Immobilie gebunden ist, so können ihm pflichtteilsrechtliche Ansprüche zustehen. Konflikt zwischen den Kindern wäre vorprogrammiert.

Oder bestehen ganz erhebliche Vermögenswerte, so dass auch erbschaftsteuerliche Überlegungen angestellt werden sollten?

Nicht zuletzt fehlen auch Ratschläge zu der Umsetzung des Testamentes. Es findet sich zwar der Hinweis darauf, dass das Testament „eigenhändig geschrieben“ sei. Doch folgert der juristische Laie daraus, dass der gesamte Text handschriftlich errichtet sein muss? Es fehlt auch eine Aufklärung, über die Möglichkeit der notariellen Beurkundung eines Testamentes.

Ein fachkundiger Berater würde weiterhin gemeinsam mit dem Testamentsersteller überlegen, ob auch ein gemeinschaftliches Testament gemeinsam mit dem Ehepartner sinnvoll sein könnte.

 

KI ersetzt keine Beratung



Zur Beruhigung der Autorin bleibt also festzuhalten: Die fachkundige Beratung zur Testamentserstellung kann von der KI nicht übernommen werden. Selbst bei dem vergleichsweisen einfachen Sachverhalt scheitert das befragte KI-Modell. Statt eines rechtssicheren Testamentes und klaren Verhältnissen, werden zahlreiche Fragen aufgeworfen. Die durch die Formulierung entstehenden Wechselwirkungen werden nicht beachtet. Es bleibt von daher festzuhalten: Eine persönliche Beratung schlägt die Beratung durch den Computer weiterhin um Längen. 


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