Das Haustier als Erbe?
Wie kann das geliebte Haustier für den Notfall abgesichert werden?

Für die meisten ist die Sache glasklar: Der Hund ist kein Gegenstand, die Katze kein Möbelstück. Sie sind Familienmitglieder. Es werden ihnen ergonomische Körbchen gekauft, die Geburtstage gefeiert und das Sofa geteilt. Logisch also, dass man sich Gedanken darüber macht, was passiert, wenn man sich nicht mehr selbst kümmern kann. Schließlich soll Bello auch weiterhin sein Premium-Futter bekommen und Mietzi ihren Lieblingskratzbaum behalten.
Wer dann aber hochmotiviert zu Stift und Papier greift und schreibt: „Ich vererbe mein Haus meinem Kater Caruso“, erlebt rechtlich gesehen eine Bruchlandung.
Tiere können nicht erben
Im deutschen Gesetz gelten Tiere zwar nicht mehr als reine Sachen, sie werden aber rechtlich oft so behandelt. Das bedeutet vor allem: Ein Tier ist nicht rechtsfähig. Es kann kein Bankkonto eröffnen, keinen Grundbucheintrag bekommen und somit auch kein Erbe sein.
Wenn Sie Caruso also per Testament Ihr Vermögen hinterlassen, ist dieser Abschnitt schlichtweg unwirksam. Das Geld geht stattdessen an die gesetzlichen Erben (oft die Verwandtschaft) – und ob die dem Kater davon die teuren Lachs-Leckerlis kaufen, steht in den Sternen.
Vererben mit „Gegenleistung“
Gott sei Dank hat das Erbrecht ein Herz für Tierfreunde und bietet clevere Umwege. Sie können Ihr Tier zwar nicht zum Erben machen, aber Sie können einen Menschen (oder einen Tierschutzverein) als Erben einsetzen und diesen mit einer Auflage verpflichten, sich angemessen um Caruso und Bello zu kümmern.
Das Prinzip ist einfach: Eine Person erhält Ihr Geld oder Ihre Wohnung zugewandt, ist im Gegenzug aber rechtlich dazu verpflichtet, sich um Ihr Tier zu kümmern.
Formulierungs-Beispiel „Ich setze meine Nichte Stefanie zur Alleinerbin ein. Sie erhält das Erbe jedoch unter der Auflage, meinen Hund Bello bis zu dessen natürlichem Tod bei sich aufzunehmen, artgerecht zu pflegen und tierärztlich versorgen zu lassen.“
Damit Stefanie nicht auf den Kosten für Hundefutter und Tierarzt sitzen bleibt, können Sie im Testament festlegen, dass ein Teil des Erbes (ein sogenanntes Zweckvermächtnis) ausschließlich für die Kosten des Tieres reserviert ist.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Nun kann es leider passieren, dass Nichte Stefanie das Geld zwar gerne nimmt, Bello aber trotzdem ins Tierheim abschiebt. Was dann?
Um das zu verhindern, können Sie einen Testamentsvollstrecker ernennen. Das kann ein guter Freund oder ein Anwalt sein. Dessen einzige Aufgabe ist es, zu kontrollieren, ob sich die Erben auch wirklich an die Auflagen halten. Er hat quasi ein Auge darauf, ob Caruso rundum gut verpflegt ist.
Richtige Errichtung des Testamentes
Damit alles reibungslos funktioniert, müssen die Formalitäten der Testamentserrichtung beachtet werden: Das Testament muss handschriftlich von Anfang bis Ende per Hand geschrieben sein, sowie mit Datum und Ort versehen werden. Ganz wichtig ist die Unterschrift am Ende des Testamentstexts. Oder Sie errichten ein notarielles Testament und erhalten die passende juristische Beratung und Formulierung direkt dazu.
Nach dem Erbfall dauert es häufig einige Zeit, bis das Testament eröffnet wird. Um in der Zwischenzeit die Versorgung des geliebten Tieres sicherzustellen, empfiehlt es sich, einen Notfallzettel gut auffindbar aufzubewahren. Im Notfall kann dann zügig sichergestellt werden, dass das Tier gefunden und versorgt wird.
Fazit
Selbst wenn das eigene Vermögen nicht an das von Karl Lagerfeld heranreicht und Caruso nicht ganz so verwöhnt ist, wie Choupette: Im Rahmen der Nachlassplanung darf das eigene Haustier nicht vergessen werden. Auch wenn Bello und Caruso das Sparbuch nicht selbst zur Bank tragen können: Mit der richtigen Formulierung im Testament sorgen Sie dafür, dass es ihnen auch in Zukunft an nichts fehlt.
Interesse geweckt?
Das im Blogbeitrag beschriebene Thema bewegt Sie? Sie denken über die eigene Nachfolgeplanung nach oder es ist ein Erbfall eingetreten? Wir beraten Sie gern - melden Sie sich jetzt und vereinbaren einen Termin für die Erstberatung!





